Allgemeines |
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Veranstaltungsort |
Manege Molitor, Oberdonven/Luxembourg |
Information |
NRHA : G. Mutscheller, Tel. +49 6803 1844 oder +49 172 7319355 |
AQHA, APHA & WRAL : M.-J. Difino, Tel. +352 878634 |
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Nennschluss |
22. Juli 2002 für NRHA-Klassen |
Nennungen an |
M.-J. Difino, 3, op der Stross, 7650 Heffingen, Luxembourg |
Richter |
Bob Mayhew (Großbritannien) |
Ring Steward |
Jean-Claude Sonnen (Luxembourg) |
Anfahrt |
Aus Richtung Brüssel/Paris/Esch-sur-Alzette/Luxembourg : Autobahn Richtung Trier => Exit Flaxweiler Aus Richtung Trier : Autobahn Richtung Luxembourg => Exit Grevenmacher-Potaschberg |
Vorläufiger Zeitplan : NRHA-Klassen am Samstag ( Beginn 9.00 Uhr ) |
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Bitte beachten Sie den kompletten Zeitplan mit AQHA, APHA, WRAL, NRHA-Klassen. Info unter : QHAL |
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0001 NRHA Open & 0012 NRHA Intermediate Non Pro |
0011 NRHA Non Pro & 0002 NRHA Intermediate Open |
Turnierbestimmungen |
Nennungen werden generell nur bearbeitet, wenn ein Verrechnungsscheck über den Gesamtbetrag ( in Euro ) beiliegt. NRHA Nennungen werden nur bearbeitet, wenn eine Kopie der NRHA USA Mitgliedskarten von Reiter und Besitzer sowie eine Kopie der Competition License für das Pferd beiliegen. Für die Klassen 0011, 0012, 0014 und 0021 muß zusätzlich der Non Pro-Status nachgewiesen werden. Bitte beachten: auf dem Turnier können Competition Licenses und neue Non Pro Mitgliedschaften nur gegen erhöhte Gebühr ausgestellt werden ! Nachnennungen in den NRHA Klassen nur gegen doppeltes Startgeld pro Klasse und bis spätestens 18 Uhr am Vortag der Prüfung. Der Veranstalter behält sich die Annahme von Nachnennungen ausdrücklich vor ! Die Additional Office Charge wird erhoben für Nennungen, bei denen die Papiere von Pferd und/oder Reiter unvollständig sind, die später als Nennungsschluss eingehen oder bei denen kein Verrechnungsscheck vorliegt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Ausschreibung bis zum Nennungsschluss abzuändern, die Veranstaltung zu verlegen oder unter Rückgabe der Einsätze ausfallen zu lassen, wenn besondere Umstände dies erforderlich machen. Es besteht zwischen den Veranstaltern einerseits und den Besuchern, Pferdebesitzern, -eigentümern und Turnierteilnehmern andererseits kein Vertragsverhältnis. Mithin ist jede Haftung für Diebstahl und Verletzung bei Mensch und Tier ausgeschlossen. Insbesondere sind Teilnehmer nicht Gehilfen im Sinne der § 279 und 831 BGB. Jeder Pferdebesitzer und Teilnehmer unterwirft sich mit Abgabe der Nennung, jede Begleitperson und die Besucher beim Betreten des Veranstaltungsgeländes den Weisungen und den Anordnungen des Veranstalters sowie der Turnierleitung und erkennt die Regeln der NRHA bzw. AQHA an. Jedes Pferd muß haftpflichtversichert sein. Die Pferde müssen seuchenfrei sein und aus einem seuchenfreien Stall kommen. Jedes Pferd muß gegen Influenza immun sein. ( Impfpass wird kontrolliert ! ) Alle NRHA Klassen werden nach NRHA-Regelbuch gerichtet. |